Jenert & Leuker

AGB's

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und AGB`s

 

1. Geltung
Dem Verkauf unserer Waren und unserer sonstigen Leistungen liegen aus­ schließlich die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers im Einzelfall nicht widersprochen haben. Selbst wenn der Besteller vorher widersprochen hat, gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen mit der Annahme unserer Ware oder sonstigen Leistung als vorbehaltslos angenommen. Abweichungen von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einwilligung für jeden einzelnen Vertrag.

2. Angebote
Unsere Angebote sind, wenn nichts anders ausdrücklich bestätigt wird,
freibleibend. Muster und andere Unterlagen verbleiben in unserem Eigentum und
unterliegen unserem Urheberrecht. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden.
Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere
schriftliche Bestätigung verbindlich. Der Inhalt der Bestätigung ist
ausschließlich maßgebend. Mündliche Nebenabreden binden uns nicht.

3. Lieferzeit
Die Lieferzeit ist unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein als solcher bezeichneter Festtermin vereinbart wurde. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Absendung unserer Auftragsbestätigung oder der mündlichen Auftragsannahme. Sie endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk oder das Versandlager verlässt.
Sind wir mit unserer Lieferung in Verzug geraten, kann der Besteller uns schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach ihrem Ablauf kann der Besteller vom Vertrage zurücktreten. Schadenersatzansprüche, insbesondere solche wegen entgangenen Gewinns, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Für die Stornierung des Auftrages fallen Stornogebühren wie folgt an: Sofern nicht abweichend in der Auftragsbestätigung angegeben, kann innerhalb einer Woche kostenfrei storniert werden. Nach überschreiten dieser Frist fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % des Auftragswertes an.


4. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware nach ihrer Ablieferung unverzüglich auf ihre Vollständigkeit und erkennbare Beschädigungen zu prüfen und uns Verluste oder Schäden ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen.
Eine Versicherung der Sendung gegen Transportschäden und andere Risiken erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Abnehmers.


5. Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart ist, gelten bei Bezahlung folgende Bedingungen:
10 Tage ab Rechnungsdatum 2 % Skonto oder
30 Tage ab Rechnungsdatum netto Kasse

Unsere Preise gelten für den in unseren Auftragsbestätigungen enthaltenen Lieferungs- und Leistungsumfang. Sie versehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist, in Euro ab Werk ausschließlich Verpackung und Nebenkosten zuzüglich Mehrwertsteuer.
Skonto wird nicht gewährt, wenn sich der Abnehmer mit der Bezahlung früherer Rechnungen im Rückstand befindet.
Sämtliche Zahlungen sind bar oder per Banküberweisung zu leisten. Als Zeitpunkt für den Zahlungseingang ist die Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich.
Kommt der Besteller mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder stellt der seine Zahlungen ein, so werden unsere sämtlichen gegen ihn bestehenden Forderungen sofort fällig. Ihm von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte, noch nicht voll bezahlte Ware ist an uns herauszugeben. Sämtliche Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Zahlung bleiben vorbehalten.

Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, und zwar unabhängig davon, ob diese schon bei Vertragsabschluss vorlagen, die die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern geeignet sind, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen aus diesem und anderen Geschäften nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.


6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindungmit dem Besteller unser Eigentum.
Der Besteller ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist nicht gestattet. Eingriffe durch Dritte in unsere Eigentumsrechte hat der Besteller uns unverzüglich anzuzeigen. Der Besteller tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Im Falle seines Zahlungsverzuges ist der Besteller verpflichtet, uns über den Bestand seiner Forderungen aus der Veräußerung unserer Vorbehaltsware Auskunft zu erteilen.
Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Besteller aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle einer Verbindung oder Vermengung mit einer anderen Sache diese als Hauptsache anzusehen, erhalten wir an diesem Umfange des Bruttorechnungswertes unserer Vorbehaltsware Miteigentum. Übersteigt der Wert der uns übertragenen Sicherheiten unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20 v.H., sind wir auf Verlangen des Bestellers jederzeit bereit, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl insoweit an ihn zurück zu übertragen.


7. Auskünfte und Beratung
Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte und keine Zusicherung dar. Ansprüche gegen uns sind deswegen ausgeschlossen. Der Besteller bleibt verpflichtet, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Beckum.

9. Schlussbestimmungen
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

10. Datenspeicherung
Die geschäftsnotwendigen Daten werden bei uns per EDV gespeichert und verarbeitet. Der Besteller ist hiermit ausdrücklich einverstanden.